Platzordnung
Präambel
Diese Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung „Baden in Weiß“. Sie ist für alle teilnehmenden Personen verbindlich.
1. Geltungsbereich & Veranstaltungszeit
Diese Platzordnung gilt während der gesamten Dauer der Veranstaltung „Baden in Weiß“ für das gesamte Veranstaltungsgelände: Hauptplatz, Theaterplatz, Josefsplatz und Kurpark in Baden. Dazu zählen alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Straßen, Plätze, Wege, Einrichtungen und mobilen Aufbauten. Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Polizei, Rettung, Feuerwehr etc.).
2. ZUTRITTSKONTROLLEN, HAUSRECHT UND VERWEIS
- Der Veranstalter übt das Hausrecht über das gesamte Veranstaltungsgelände aus.
- Jeder Besucherin bzw. jeder Besucher, der/die die Veranstaltungsstätte betritt, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich einer Kontrolle seiner/ihrer Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse durch den Ordnerdienst zu unterziehen. Diese Kontrollen können sowohl bei den Zugängen als auch in der Veranstaltungsstätte selbst durchgeführt werden. Personen, die dieser Durchsuchung nicht zustimmen, wird der Zutritt zum bzw. der weitere Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte verboten. Die Kontrolle durch den Ordnerdienst fokussiert sich auf das Auffinden und Entfernen von unerlaubten Gegenständen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch übermäßigen Alkoholkonsum oder Waffenbesitz) oder sich Kontrollen verweigern, kann der Zutritt verwehrt werden.
- Personen, die gegen diese Platzordnung oder geltendes Recht verstoßen, Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals missachten oder sich sicherheitsgefährdend verhalten, können jederzeit ohne Kostenersatz vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
- Bei strafbaren Handlungen wie Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drogenkonsum oder ähnlichem, wird Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten.
3. Aufenthalt & Verhalten
- Es gilt ein respektvoller, sicherer und rücksichtsvoller Umgang miteinander.
- Not-, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, Feuerwehr und Rettung ist unbedingt Folge zu leisten – auch wenn diese über Lautsprecherdurchsagen erfolgen.
- Nach dem Ende der Veranstaltung haben alle Besucher:innen das Veranstaltungsgelände auf schnellstem Weg zu verlassen.
4. Jugendschutz
- Es gilt das NÖ Jugendgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei Verstößen wird der Aufenthalt untersagt bzw. beendet.
5. Verbotene Gegenstände
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters ist das Mitbringen folgender Gegenstände untersagt:
- Waffen: Das sind jegliche Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen
- Gefährliche Gegenstände: Das sind jegliche Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben (Schleuder, Messer, Schlagstock, Schlagringe, Pfefferspray, etc.)
- Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art (bengalische Feuer, etc.)
- feuergefährliche Flüssigkeiten (Benzin, Petroleum)
- Ätzende oder leicht brennbare Substanzen
- Substanzen, die die Gesundheit gefährden können
- Drogen und andere Rauschmittel
- Drohnen und andere Flugobjekte (z.B. Himmelslaternen)
- Pulver oder grobkörnige Materialien
- Gegenstände mit diskriminierendem oder provokantem Text, Bild bzw. Ausdrücken
- Lärminstrumente (z.B. Druckluftfanfaren, Gashupen, Megafone)
- Hunde, ausgenommen diese tragen einen Beißkorb und werden an der Leine geführt. Ausnahmen: Assistenzhunde (mit Kennzeichnung)
- Fahrräder
- Spiel- und Sportgeräte (z.B. Roller, Skateboards, eScooter, etc.)
- Gegenstände aus Glas (z.B. Glasflaschen, Glasbehältnisse, etc.) – ausgenommen Babynahrung
- Gegenstände aus zerbrechlichem oder splitterndem Material (z.B. Krüge, etc.)
- Sperrige Gegenstände (z.B. Klappstuhl, Leiter, Hocker, etc.)
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Platzordnung dem Sicherheitsdienst, dem Ordnungspersonal, dem Veranstalter sowie den Organen der Stadtpolizei und der Landespolizeidirektion.
6. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen, Lautstärke
- Mit Betreten des Geländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zu Veranstaltungszwecken gemacht und veröffentlicht werden dürfen.
- Kommerzielle Aufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
- Im gesamten Veranstaltungsbereich findet aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung statt. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Veranstaltung. Die Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Auf Wunsch ist kostenloser Gehörschutz am Infopoint erhältlich.
7. Fahrzeuge
- Fahrräder, E-Scooter, Segways und ähnliche Gefährte dürfen nicht mitgeführt oder auf dem Gelände abgestellt werden. Ausnahmen gelten nur auf gekennzeichneten Abstellflächen.
- Es gilt Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge – mit Ausnahme genehmigter Liefer- oder Einsatzfahrzeuge (max. 7 km/h).
8. Verhalten bei Gefahr / Unwetter
- Bei Gefahr (z. B. Brand, medizinische Notfälle) ist umgehend der Sicherheitsdienst oder die Blaulichtorganisation zu informieren.
- Bei Unwetter (Sturm, Gewitter etc.) sind gefährliche Bereiche (z. B. unter Bäumen oder bei Aufbauten) eigenverantwortlich zu meiden.
- Bitte bewahren Sie Ruhe und leisten Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge.
9. Sauberkeit & Müllentsorgung
- Abfälle, Verpackungsmaterial und leere Behältnisse sind in den vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.
- Das Entsorgen von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Behälter ist untersagt.
10. BARRIEREFREIHEIT
Das Veranstaltungsgelände ist teilweise barrierefrei zugänglich. Barrierefreie Toiletten stehen am Josefsplatz, Hauptplatz und im Kurpark zur Verfügung. Personen mit Mobilitätseinschränkungen werden gebeten, sich bei Bedarf an das Personal vor Ort zu wenden.
11. GASTRONOMIE & KONSUMVERBOTE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Trinkwasser in Kunststoffflaschen bis 0,5 l sowie aus gesundheitlichen Gründen benötigte Lebensmittel. Das Mitführen von Glasflaschen oder -behältern ist generell untersagt – ausgenommen Babynahrung.
12. FUNDSACHEN
Verlorene oder gefundene Gegenstände können beim offiziellen Infopoint abgegeben bzw. abgeholt werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Veranstaltungsende an das Fundamt der Stadt Baden übergeben.
13. Schlussbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung können mit dem Verweis vom Gelände geahndet werden. Bei schweren Verstößen wird Anzeige erstattet.
Kontakt während der Veranstaltung:
Veranstalter: Stadtgemeinde Baden
Vertretung vor Ort: Wirtschaftsservice Baden
WhatsApp: 0677 634 060 72