Platzordnung
PRÄAMBEL
Diese Platzordnung dient der Sicherheit, Ordnung und dem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung „Baden in Weiß“. Sie ist für alle teilnehmenden Personen verbindlich.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERANSTALTUNGSZEIT
Diese Platzordnung gilt während der gesamten Dauer der Veranstaltung „Baden in Weiß“ für das gesamte Veranstaltungsgelände: Hauptplatz, Theaterplatz, Josefsplatz, Kurpark, Brusattiplatz sowie die angrenzenden Fußgängerzonen. Dazu zählen alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Straßen, Plätze, Wege, Einrichtungen und mobilen Aufbauten. Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Polizei, Rettung, Feuerwehr etc.).
2. ZUTRITTSKONTROLLEN, HAUSRECHT UND VERWEIS
- Der Veranstalter übt das Hausrecht über das gesamte Veranstaltungsgelände aus.
- Jede Besucherin bzw. jeder Besucher, der/die die Veranstaltungsstätte betritt, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, sich einer Kontrolle seiner/ihrer Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse durch den Ordnerdienst zu unterziehen. Diese Kontrollen können sowohl bei den Zugängen als auch in der Veranstaltungsstätte selbst durchgeführt werden. Personen, die dieser Durchsuchung nicht zustimmen, wird der Zutritt zum bzw. der weitere Aufenthalt in der Veranstaltungsstätte verboten. Die Kontrolle durch den Ordnerdienst fokussiert sich auf das Auffinden und Entfernen von unerlaubten Gegenständen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen.
- Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. durch übermäßigen Alkoholkonsum oder Waffenbesitz) oder sich Kontrollen verweigern, kann der Zutritt verwehrt werden.
- Personen, die gegen diese Platzordnung oder geltendes Recht verstoßen, Anweisungen des Veranstalters oder des Sicherheitspersonals missachten oder sich sicherheitsgefährdend verhalten, können jederzeit ohne Kostenersatz vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
- Bei strafbaren Handlungen wie Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Drogenkonsum oder ähnlichem, wird Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet.
3. AUFENTHALT UND VERHALTEN
- Es gilt einen respektvollen, sicheren und rücksichtsvollen Umgang auszuüben. Ein übergriffiges, rassistisches, aggressives, sexistisches, diskriminierendes oder gewalttätiges Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
- Not-, Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes, der Polizei, Feuerwehr und Rettung ist unbedingt Folge zu leisten – auch wenn diese über Lautsprecherdurchsagen erfolgen.
- Nach dem Ende der Veranstaltung haben alle Besucher:innen das Veranstaltungsgelände auf schnellstem Weg zu verlassen.
4. JUGENDSCHUTZ
- Es gilt das NÖ Jugendgesetz in der jeweils gültigen Fassung.
- Bei Verstößen wird der Aufenthalt untersagt bzw. beendet.
5. VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Ohne ausdrückliche Genehmigung des Veranstalters ist das Mitbringen folgender Gegenstände untersagt:
- Waffen: Das sind jegliche Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen
- Gefährliche Gegenstände: Das sind jegliche Gegenstände, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben (Messer, Schlagstock, Schlagringe, Schleuder, spitze Gegenstände, Pfefferspray, Tränengas, vergleichbare Reizstoffsprühegeräte, etc.)
- Gefährliche Substanzen: Pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art (Feuerwerkskörper, Böller, bengalisches Feuer, Rauchbomben, etc.)
- Feuergefährliche Flüssigkeiten (Benzin, Petroleum)
- Ätzende oder leicht brennbare Substanzen (Druckgasdosen sowie Behältnisse) – ausgenommen sind Medikamente, einschließlich Inhalatoren und vergleichbare medizinische Hilfsmittel
- Substanzen, die die Gesundheit gefährden oder eine Gefährdung darstellen können
- Drogen und andere Rauschmittel
- Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge jeglicher Art (z. B. Himmelslaternen)
- Pulver oder grobkörnige Materialien
- Gegenstände mit verfassungswidrigen, diskriminierendem oder zu Hass aufstachelnden Aufschriften, Texten, Bildern, Ausdrücken oder Abbildungen auf Kleidung oder anderen Gegenständen
- Sämtliche Lärminstrumente (z.B. Druckluftfanfaren, Gashupen, Gaströten, Signalhörner, Trillerpfeifen, Megaphone)
- Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Inline-Skates, Segways und ähnliche Gefährte. Gehilfen sind gestattet.
- Spiel- und Sportgeräte (z.B. Roller, Skateboards, E-Scooter, etc.)
- Gegenstände aus Glas (z.B. Glasflaschen, Glasbehältnisse, etc.) – ausgenommen Babynahrung
- Gegenstände aus zerbrechlichem oder splitterndem Material (z.B. Krüge, etc.)
- Gepäck und sperrige Gegenstände (z.B. Klappstuhl, Leiter, Hocker, Kisten, Kühlbox, Koffer, etc.) – Handtaschen, Bauchtaschen und Stoffturnbeutel sind gestattet, sofern sie das Format DIN A3 nicht überschreiten.
Regenschirme (ausgenommen zusammengeklappte Taschenschirme mit einer Länge von max. 30 cm) - Laserpointer
- Selfie-Sticks
- Offenes Feuer (Kerzen, Wunderkerzen, Fackeln, etc.)
- Warnwesten und Signalwesten, die von Besucher:innen getragen werden (um die eindeutige Erkennbarkeit von Ordner- und Einsatzpersonal sicherzustellen). Ausgenommen sind Warnwesten, die aus medizinischen oder Assistenzgründen erforderlich sind.
- Tiere jeglicher Art – ausgenommen sind Assistenzhunde (mit Kennzeichnung)
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Platzordnung dem Sicherheitsdienst, dem Ordnungspersonal, dem Veranstalter sowie den Organen der Stadtpolizei und der Landespolizeidirektion.
6. TON-, FOTO- UND VIDEOAUFNAHMEN, LAUTSTÄRKE
- Mit Betreten des Geländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden, dass Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zu Veranstaltungszwecken gemacht und veröffentlicht werden dürfen. Dies erfolgt unentgeltlich sowie räumlich und zeitlich unbeschränkt.
- Kommerzielle Aufnahmen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
- Im gesamten Veranstaltungsbereich findet aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung statt. Die Aufnahmen dienen ausschließlich dem Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Veranstaltung. Die Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Auf Wunsch ist kostenloser Gehörschutz am Infopoint (Hauptplatz 7, 2500 Baden) erhältlich.
7. FAHRZEUGE
- Fahrräder, E-Scooter, Segways und ähnliche Gefährte dürfen nicht mitgeführt oder auf dem Gelände abgestellt werden. Ausnahmen gelten nur auf gekennzeichneten Abstellflächen.
- Es gilt Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge – mit Ausnahme genehmigter Liefer- oder Einsatzfahrzeuge (max. 7 km/h).
8. VERHALTEN BEI GEFAHR / UNWETTER
- Bei Gefahr (z. B. Brand, medizinische Notfälle) ist umgehend der Sicherheitsdienst oder die Blaulichtorganisation zu informieren.
- Bei Unwetter (Sturm, Gewitter etc.) sind gefährliche Bereiche (z. B. unter Bäumen oder bei Aufbauten) eigenverantwortlich zu meiden.
- Bitte bewahren Sie Ruhe und leisten Sie den Anweisungen des Sicherheitspersonals Folge.
9. SAUBERKEIT UND MÜLLENTSORGUNG
- Abfälle, Verpackungsmaterial und leere Behältnisse sind in den vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen.
- Das Entsorgen von Abfällen außerhalb der vorgesehenen Behälter ist untersagt.
10. BARRIEREFREIHEIT
Das Veranstaltungsgelände ist teilweise barrierefrei zugänglich. Barrierefreie Toiletten stehen am Josefsplatz, Hauptplatz, Brusattiplatz und im Kurpark zur Verfügung. Personen mit Mobilitätseinschränkungen werden gebeten, sich bei Bedarf an das Personal vor Ort zu wenden.
11. GASTRONOMIE UND KONSUMVERBOTE
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Trinkwasser in Kunststoffflaschen bis 0,5 l sowie aus gesundheitlichen Gründen benötigte Lebensmittel. Das Mitführen von Glasflaschen oder -behältern ist generell untersagt – ausgenommen Babynahrung.
12. FUNDSACHEN
Verlorene oder gefundene Gegenstände können beim offiziellen Infopoint abgegeben bzw. abgeholt werden.
Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Veranstaltungsende an das Fundamt der Stadt Baden übergeben.
13. Haftung
Der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.
14. Schlussbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Platzordnung können mit dem Verweis vom Gelände geahndet werden.
Bei schweren Verstößen wird Anzeige erstattet.
Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes wird diese Platzordnung anerkannt.
Kontakt während der Veranstaltung:
Veranstalter: Stadtgemeinde Baden
Vertretung vor Ort: Wirtschaftsservice Baden